Verordnung zur Errichtung eines Landesbetriebs für Straßenbau Vom 10. Dezember 2002
Das Landesamt für Straßenwesen führt die Bezeichnung „Landesbetrieb für Straßenbau-LfS“. Er nimmt vorbehaltlich anderer Regelungen die Aufgaben des bisherigen Landesamtes für Straßenwesen wahr.
§ 1 BetrStrBauErV SL
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