§ 32 UBGGGesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
(gegenstandlos)
§ 2 ÄArbVtrGGesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 8 3. BetrAVStatVODritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesstatistikgesetzes auch im Land Berlin.
§ 15 VRGGesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund…
§ 240 Abs. 2 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.