§ 8 3. BetrAVStatVO
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesstatistikgesetzes auch im Land Berlin.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesstatistikgesetzes auch im Land Berlin.