BetrVG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 41 BetrVGUmlageverbotBetriebsverfassungsgesetz · Zweiter Teil, Dritter Abschnitt § 40Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig. § 40