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Beherbergungsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben.
in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen,
in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,
für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen, und
für Stufen in notwendigen Fluren
Beherbergungsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgung haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere
der Sicherheitsbeleuchtung,
der Alarmierungseinrichtungen und
der Brandmeldeanlage.