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Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der
Sicherheitsbeleuchtung,
Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge,
Sprinkleranlagen,
Rauchabzugsanlagen,
Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (z.B. Rolltore),
Brandmeldeanlagen und
Alarmierungseinrichtungen.