§ 17 SeeBewachVVerordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 15 SeeBewachDVVerordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 Abs. 2 WaSiAöAufArbb2V SLZweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe Vom 14. Juni 2024
Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe vom 20.…
§ 23 HeimsicherungsVVerordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
§ 13 Abs. 1 SchSiMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen über die Prüfung…