§ 15 SeeBewachDVVerordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 FlBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 BEMFVVerordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 SchuTSEVVerordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.