§ 13 HeimPersVVerordnung über personelle Anforderungen für Heime
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
§ 11 PersVLHeimGSVerordnung über personelle Anforderungen für Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätspersonalverordnung) Vom 23. März 2011
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 SeeBewachVVerordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 15 SeeBewachDVVerordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 KHAlarmVVerordnung zur Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern Krankenhausalarmplanungsverordnung(KHAlarmV) Vom 14. März 2016
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.