§ 239 Abs. 2 BewGBewertungsgesetz
Die Summe der Reinerträge einschließlich der Zuschläge (§§ 237, 238) eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist für jede Gemeinde gesondert zu ermitteln,…
§ 219 Abs. 1 BewGBewertungsgesetz
Grundsteuerwerte werden für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240) und für Grundstücke (§§ 243 und…
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 WoGVWohngeldverordnung
bei einem landwirtschaftlichen Betrieb die Belastung für den Wohnraum.
§ 168 Abs. 1 Nr. 3 BewGBewertungsgesetz
dem Wert des Wohnteils (§ 160 Abs. 9) abzüglich der damit im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten.
§ 22 Abs. 2 GrStGGrundsteuergesetz
Zerlegungsmaßstab ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der nach § 239 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes ermittelte Gemeindeanteil am Grundsteuerwert…