§ 175 Abs. 1 BewGÜbrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören
§ 242 Abs. 1 BewGÜbrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören:
§ 237 Abs. 7 BewGBewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Der Reinertrag für die Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland ermittelt sich aus der Summe der Flächenwerte der jeweiligen Nutzungsart. Der jeweilige…
§ 234 Abs. 3 BewGBetrieb der Land- und Forstwirtschaft
Zum Abbauland gehören die Betriebsflächen, die durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden,…