§ 3 Abs. 2 BLEGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.
§ 7 Nr. 1 BfRGSatzung
die Rechte und Pflichten der Organe des Bundesinstitutes,
§ 3 Abs. 2 BDBOSGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.
§ 5 Abs. 2 LwRentBkGGesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Aufgaben und Befugnisse der Organe regelt, soweit sie nicht im Gesetz bestimmt sind, die Satzung.