§ 4 Abs. 2 BfRGGesetz über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung
Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.
§ 3 Abs. 1 BDBOSGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Organe der Bundesanstalt sind die Präsidentin oder der Präsident und der Verwaltungsrat.
§ 3 Abs. 2 ITZBundGGesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 BLEGSatzungsgebung und Aufsicht
die Rechte und Pflichten der Organe der Bundesanstalt und der Fachbeiräte,