Verordnung über die Zuständigkeit zur Überprüfung der Konformität von Produkten und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 8. August 2023
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist zur Ausführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zuständig, soweit sich nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung etwas anderes ergibt.
§ 1 BFSGDLPrüfZustV SL
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