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Bei dem für Soziales zuständigen Ministerium werden die Aufgaben einer Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik wahrgenommen.
Die Aufgaben dieser Stelle sind
periodisch zu überwachen, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen,
die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse zu beraten,
die Berichte der obersten Landesbehörden auszuwerten und
ab dem 23. Dezember 2021 und danach alle drei Jahre über die Ergebnisse der Überwachung einschließlich der Messdaten dem für Soziales zuständigen Ministerium zu berichten.