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Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Die Ausbildung kann für Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife auf Antrag um ein Jahr verkürzt werden. Die Entscheidung ergeht auf der Grundlage eines Eignungsgesprächs, an dem die Schulleiterin oder der Schulleiter und eine im berufsbezogenen Bereich unterrichtende Lehrkraft teilnehmen. Gegenstand dieses Eignungsgesprächs sind Inhalte aus den Lernfeldern des berufsbezogenen Bereichs der Stundentafel. Das Eignungsgespräch soll 20 Minuten dauern. Die Entscheidung ergeht einstimmig. Das Eignungsgespräch ist zu protokollieren.
der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und
die Dauer des jeweiligen Ausbildungsabschnittes,
der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und
eine abgeschlossene mindestens zweijährige, nicht einschlägige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht, die durch eine Hochschulzugangsberechtigung…
der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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