§ 48 BFSO SNMündliche Prüfung
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus dem Lernfeld Kunden beraten, betreuen und schulen.
§ 107 Abs. 1 FSO SNSchulordnung Fachschule
Gegenstand der mündlichen Prüfung im Fachbereich Sozialwesen sind Aufgaben aus dem Fach Englisch.
§ 60 Abs. 3 BFSO SNSchulfremdenprüfung
Es findet eine mündliche Prüfung als Einzelprüfung gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 statt. Gegenstand dieser mündlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den…
§ 114 Abs. 3 LAPO I SNLehramtsprüfungsordnung I
Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 2 Nummer 1.
§ 63 Abs. 3 FSO SNSchulordnung Fachschule
Schwerpunkt des Fachgesprächs sind didaktisch-methodische Inhalte aus dem Arbeitsfeld gemäß Absatz 2.