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Gegenstand weiterer schriftlicher Prüfungen sind Prüfungsaufgaben aus den Lernfeldern
Eigene Arbeit strukturieren und organisieren mit einer Bearbeitungsdauer von 45 Minuten und
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten mit einer Bearbeitungsdauer von 45 Minuten.
Es findet eine mündliche Prüfung als Einzelprüfung gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 statt. Gegenstand dieser mündlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den Lernfeldern
Situationsgerecht kommunizieren,
Gesundheit erhalten und fördern sowie
Lebensraum und Lebenszeit gestalten.
Darüber hinaus werden gemäß § 29 Absatz 2 weitere mündliche Prüfungen in den Fächern des berufsübergreifenden Bereichs der Stundentafel mit Ausnahme der Fächer Sport, Ethik, Evangelische Religion oder Katholische Religion durchgeführt.
Gegenstand einer weiteren praktischen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus dem Lernfeld In akuten Notfällen adäquat handeln mit einer Prüfungsdauer von 15 Minuten.
Verfügt der Prüfling bereits über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, soll die in dem abschlussnachweisenden Zeugnis enthaltene Zeugnisnote übernommen werden, wenn sie
für ein Fach erteilt wurde, das dem berufsübergreifenden Fach der Stundentafel entspricht, und
nicht schlechter als ausreichend ist.
Wird eine Zeugnisnote übernommen, entfällt jeweils die mündliche Prüfung gemäß Absatz 3 Satz 3 in diesem berufsübergreifenden Fach der Stundentafel.
Die Schulfremdenprüfung ist bestanden, wenn ergänzend zu § 42 Absatz 2 die Zeugnisnote für die praktische Prüfung nicht schlechter als ausreichend ist.
Die Prüfung wird gemäß den §§ 66 bis 68 durchgeführt.
Gegenstand weiterer schriftlicher Prüfungen sind Aufgaben aus den Prüfungslernfeldern:
Ziffer V Nummer 1.
Die Schulfremdenprüfung wird gemäß den §§ 67 und 68 durchgeführt.
Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Die Schulfremdenprüfung ist bestanden, wenn ergänzend zu § 42 Absatz 2 die Zeugnisnote für die praktische Prüfung nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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