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Gebühren werden auf Antrag anteilig erstattet, sofern Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung oder Widerruf der Sondernutzung bei der Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes zu stellen.
die Sondernutzung aufgegeben oder die Erlaubnis oder die Genehmigung widerrufen wird,
die Gebühren nach Jahren bemessen und im Voraus entrichtet wurden und
der Erstattungsbetrag mehr als 25 Euro beträgt.
Die Erstattung beträgt für jeden vollen Monat, in dem keine Sondernutzung mehr erfolgt, ein Zwölftel der Jahresgebühr.
Der Erstattungsbetrag wird nicht verzinst.
Wird ein Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, ist die Gebühr zur Hälfte zu erstatten.
entgegen § 42 Absatz 4 oder § 287 Abs. 3 sich die dort genannte Gebühr oder den genannten Aufwendungsersatz erstatten lässt,
Überzahlte oder zu Unrecht erhobene Gebühren sind unverzüglich zu erstatten, zu Unrecht erhobene Gebühren aber nur, solange ihre Festsetzung noch anfechtbar…
1Zu Unrecht geleistete Gebühren sind zu erstatten. 2Dies gilt nicht für Zahlungen auf Grund von unanfechtbar gewordenen Gebührenbescheiden.
Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach anderen Vorschriften festgesetzte, wiederkehrende Gebühren können im Hinblick auf die Fortsetzung der Sondernutzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.