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Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird unter dem Namen "Robert Koch-Institut" ein Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
Der Sitz des Bundesinstitutes ist Berlin.
Dieses Bundesinstitut wird insbesondere tätig auf folgenden Gebieten:
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten,
epidemiologische Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information,
Sammlung und Bewertung von Erkenntnissen und Erfahrungen zu HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen einschließlich der gesellschaftlichen und sozialen Folgen,
Gesundheitsberichterstattung,
Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Organismen und Produkten, Humangenetik,
gesundheitliche Fragen des Transports ansteckungsgefährlicher Stoffe,
gesundheitliche Fragen des Transports gentechnisch veränderter Organismen und Produkte.
Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der…
Das Bundesinstitut wird, unbeschadet bestehender Zuständigkeiten sonstiger Einrichtungen des Bundes für Fragen der Gesundheit des Menschen, insbesondere auf…
Die Aufgaben der Vertrauensstelle nach § 303c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nimmt das Robert Koch-Institut wahr. Die Vertrauensstelle ist räumlich,…
Die für die Epidemiologie zuständige Bundesoberbehörde ist das Robert Koch-Institut.
Das Robert Koch-Institut erstellt entsprechend den jeweiligen epidemiologischen Erfordernissen die Falldefinitionen für die Bewertung von Verdachts-,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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