BSG, B 2 U 8/16 RUrteil v. 2018-01-23 · § 1631 Abs 1 BGB
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - schulisch veranlasste Gruppenarbeit - keine Aufsicht durch Lehrer - außerschulischer Lernort - versicherter Schulbesuch - Haftungsbeschränkung - schulischer und elterlicher Verantwortungsbereich - Abgrenzung - Informationspflicht der Schule - kein Versicherungsschutz bei bloßer gemeinsamer Hausaufgabenerledigung - spezifische Wegegefahr - tätlicher Angriff - gruppentypische Gefahr einer schulisch gebildeten Gruppe
BSG, B 8 SO 5/16 RUrteil v. 2017-09-21 · § 1631 Abs 1 BGB
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Unmöglichkeit einer Rückkehr ins Inland - Schwere der Pflegebedürftigkeit - medizinische Gründe - Unbeachtlichkeit einer (subjektiven) Unzumutbarkeit - Pflege und Erziehung eines Kindes - Rückkehrhindernis für das minderjährige Kind wegen der eigenen Pflege und Erziehung bei fehlendem Rückkehrwillen der sorgeberechtigten Eltern - außergewöhnliche Notlage - Unabweisbarkeit
BVerfG, 1 BvR 728/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-04-13 · § 1631 BGB
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren - zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene sorgerechtliche Entscheidung
BVerfG, 1 BvR 486/14Nichtannahmebeschluss v. 2015-06-24 · § 1631 Abs 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Weder Art 6 Abs 2 GG noch völkerrechtliche Verpflichtungen (UN-Kinderrechtskonvention) verpflichten dazu, die Einräumung eines paritätischen Umgangsrechts ("Wechselmodell") getrennt lebender Eltern als gesetzlichen Regelfall vorzusehen - Gefährdung des Kindeswohl als rechtfertigender Sachgrund für eine nicht paritätische und damit ungleiche Umgangsregelung
BVerfG, 1 BvR 153/12Einstweilige Anordnung v. 2012-01-20 · § 1631 Abs 1 BGB
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Kindesrückführung nach Kanada gem Art 3, 12 HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) - drohender schwerer Nachteil bei mehrmaligem Aufenthaltswechsel des Kindes