BVerfG, 1 BvR 3388/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-28 · § 823 Abs 1 BGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen ist ("non liquet") - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilrechtliches Unterlassungsurteil bzgl einer nicht erweislich wahren Äußerung ohne weitere Abwägung - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 742/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-06-10 · § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausstrahlungswirkung des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art 3 Abs 3 S 2 GG) auch bei Beurteilung von zivilrechtlichem Mitverschulden (§ 254 Abs 1 BGB) - hier: Anspruchskürzung zu Lasten eines Rollstuhlfahrers wegen Nichtanlegens eines allein für den Transport in einem Fahrzeug vorgesehenen Beckengurtes
BVerfG, 1 BvR 2012/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-03-24 · § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) und Verkehrssicherungspflichten bzgl eines ggf nicht rollstuhlgerechten Behindertenparkplatzes - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2844/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-03-10 · § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 5 Abs 1 S 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 1320/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2015-10-08 · § 823 Abs 2 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussichtliche Erforderlichkeit einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV verleiht Rechtssache grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO - Zur Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Anwendbarkeit des § 315 BGB (ggf auch §§ 823 Abs BGB, 33 GWB) neben eisenbahnrechtlichen Vorschriften zur Regulierung von Infrastrukturentgelten - hier: Nichtzulassung der Revision im Zivilprozess verletzt Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Gegenstandswertfestsetzung