Bürgerliches Gesetzbuch · Buch 3, Abschnitt 3, Titel 3, Untertitel 6
Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.
§ 972 BGBKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen