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Die Gebührenfestsetzung kann zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständig angefochten werden. Der Rechtsbehelf gegen eine Sachentscheidung erstreckt sich auch auf die Gebührenfestsetzung.
Wird die Gebührenfestsetzung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren gebührenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln.
die Festlegung von Gebühren und Auslagen im Rechtsbehelfsverfahren; § 25 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Die Verwaltungskostenfestsetzung kann zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständig nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung angefochten werden.
Für die Entscheidung über einen Widerspruch ist, in dem Umfang wie dieser erfolglos geblieben ist, eine Gebühr bis zu der Höhe zu erheben, die für die…
Wird eine Kostenentscheidung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren kostenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln.
Die Gebühr wird mit ihrer Festsetzung fällig. Ein Widerspruchsverfahren gegen die Festsetzung der Gebühr findet nicht statt. Die Klage gegen eine Entscheidung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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