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Das Gesundheitsamt stellt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz sicher, dass Badegewässerprofile gemäß Anlage 3 erstellt und dem Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz mitgeteilt werden. Jedes Badegewässerprofil kann sich auf ein einziges Badegewässer oder auf mehrere zusammenhängende Badegewässer erstrecken. Die ersten Badegewässerprofile werden bis zum 24. März 2011 erstellt.
Die Badegewässerprofile werden gemäß Anlage 3 überprüft und aktualisiert.
Bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerprofile werden die bei der Überwachung und den Bewertungen gemäß den rechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG erhobenen Daten, die für die vorliegende Verordnung von Belang sind, auf angemessene Weise genutzt.