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Öffentliche Stellen des Bundes sind Eine überwiegende Finanzierung durch den Bund wird angenommen, wenn er mehr als 50 Prozent der Gesamtheit der Mittel aufbringt.
die Träger öffentlicher Gewalt,
sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die als juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet worden sind, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn sie
überwiegend vom Bund finanziert werden,
hinsichtlich ihrer Leitung oder Aufsicht dem Bund unterstehen oder
ein Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan haben, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die durch den Bund ernannt worden sind, und
Vereinigungen, an denen mindestens eine öffentliche Stelle nach Nummer 1 oder Nummer 2 beteiligt ist, wenn
die Vereinigung überwiegend vom Bund finanziert wird,
die Vereinigung über den Bereich eines Landes hinaus tätig wird,
dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile an der Vereinigung gehört oder
dem Bund die absolute Mehrheit der Stimmen an der Vereinigung zusteht.
Öffentliche Stellen gestalten Websites und mobile Anwendungen, einschließlich der für die Bediensteten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei.
Öffentliche Stellen des Landes gestalten Websites und mobile Anwendungen gemäß Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit.
das Benachteiligungsverbot für Träger der öffentlichen Gewalt nach § 7 Absatz 1 und die Verpflichtung des Bundes zur Herstellung der Barrierefreiheit in § 8…
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit berät die öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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