Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten des Bundesgerichtshofs in Angelegenheiten der Besoldung
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
§ 4 BGHWidVertrAnO
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