§ 22 Abs. 2 FinSVVerordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren
Auf Anfrage sind die auf der Webseite zu veröffentlichenden Informationen jedermann in Textform zu übermitteln.
§ 10 Abs. 2 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Auf Anfrage werden die Informationen nach Absatz 1 in Textform übermittelt.
§ 11 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, Stellungnahmen, Belege und sonstige Mitteilungen können der Verbraucherschlichtungsstelle in…
§ 42 Abs. 1 Nr. 3 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
die Inhalte der Informationen, die die Verbraucherschlichtungsstelle auf ihrer Webseite nach § 10 Absatz 1 bereitzustellen hat, näher zu bestimmen und weitere…
Art. 19 Abs. 1 Buchst. a 32013L0011RICHTLINIE 2013/11/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)
ihren Namen, Kontaktangaben und Website-Adresse;