II. BEBeamtAnO 1999Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1999 in Kraft.
II. BBiG§84AnO 1979Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
II. BVetrDBAnO 1985Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Bundesbahn
Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1985 in Kraft.
IV. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Anordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.
III. BUKDiszAnOAnordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallkasse des Bundes
Die vorstehende Anordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.