§ 28 Abs. 6 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
Über die Versetzung oder Nichtversetzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Die Versetzung oder Nichtversetzung ist im…
§ 6 Abs. 1 DFGSbrSekIIVersOV SL 2025Verordnung - Schulordnung - betreffend die Versetzungsordnung und die Stundentafel für die Sekundarstufe II sowie das Deutsch-Französische Abitur des Deutsch-Französischen Gymnasiums in Saarbrücken Vom 26. August 2025
Die Entscheidung über die Versetzung in der Sekundarstufe II, das heißt von der Klassenstufe 10 in die Klassenstufe 11 sowie von der Klassenstufe 11 in die…
§ 25 Abs. 8 SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Über die Versetzung oder Nichtversetzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Die Versetzung oder Nichtversetzung ist im…
§ 20 Abs. 1 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Die Grundlage für die Entscheidung über die Versetzung von der Klassenstufe 11 nach Klassenstufe 12 bilden die Jahresnoten der einzelnen Fächer.
§ 39 Abs. 9 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Über die Versetzung oder Nichtversetzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Versetzung oder…