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In dem fachrichtungsbestimmenden Fach des jeweiligen Beruflichen Gymnasiums und in den Fächern Mathematik und Deutsch, in den zwei Fremdsprachen, in Geschichte/Gemeinschaftskunde und in einer Naturwissenschaft ist eine Prüfung jeweils verpflichtend.
Die schriftliche Prüfung umfasst:
Deutsch, Englisch oder Mathematik als erstes Leistungskursfach,
das Fach des zweiten Leistungskurses gemäß § 38 Absatz 1 Satz 3,
in Abhängigkeit von der Wahl des ersten Leistungskursfaches Deutsch oder Mathematik als drittes Prüfungsfach und
Physik.
Die mündliche Prüfung erfolgt in vier Fächern, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung setzt voraus, dass der schriftliche Abiturprüfungsteil nach § 62 Absatz 3 bestanden wurde. Die Fächer Sport, Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik können nicht mündliches Prüfungsfach sein.
In 2 Fächern, darunter Deutsch oder Mathematik, müssen Kenntnisse auf erhöhtem Anforderungsniveau nachgewiesen werden. Beide Fächer werden schriftlich geprüft.…
Ziel der Abiturprüfung für Schulfremde ist die Feststellung der allgemeinen Hochschulreife. Abiturprüfungsfächer können alle für die Abiturprüfung im…
Aus den Fächern Deutsch, Mathematik und dem Fach, das der gewählten Fremdsprache entspricht, sind zwei Fächer verbindliche Prüfungsfächer.
Gegenstand der Abiturprüfung sind:
zur Erfüllung des Pflichtbereichs in den Fremdsprachen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.