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Das für Inneres zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über
die Organisation des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes auf dem Rhein sowie die Einsatzbereiche der Löschboote (§ 6),
die Voraussetzungen für die Anerkennung, die Anordnung und die Aufhebung der Anordnung oder Anerkennung, die Organisation und die Ausstattung einer Werkfeuerwehr sowie die Aus- und Fortbildung der Angehörigen einer Werkfeuerwehr (§ 16),
die Höhe der Reisekostenpauschale und der Aufwandsentschädigung sowie des Regelstundensatzes und des Höchstbetrags für Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter (§ 12 Absatz 7) und
die Struktur, Stärke und Ausstattung der nach diesem Gesetz mitwirkenden Einheiten
zu erlassen.
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, durch Satzungsbeschluss freiwillige Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben kann die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben nach…
die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen,
zur Anwendung, zur Berechnung, zur Umsetzung und näheren Regelung sowie zur Reihenfolge der Anwendung der Sanktionen nach § 8,
die Einzelheiten eines etwaigen finanziellen Ausgleichs für Belastungen durch dieses Gesetz sowie
Ihre Aufgaben, ihr Aufbau und ihre Organe werden durch die Vorschriften dieses Gesetzes und die Satzungen geregelt.
die Aufstellung, Organisation und Ausstattung einer Werkfeuerwehr sowie die Aus- und Fortbildung der Angehörigen einer Werkfeuerwehr.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.