BHV1V — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 BHV1VÜbergangsvorschriftenVerordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 · Abschnitt 4 § 13Anlage 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2005 nicht mehr anzuwenden.