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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Naturschutzgebiete „Großbirkel-Hungerberg“ vom 25. April 1988 (Amtsbl. S. 404), „Schlosshübel“ vom 6. März 1992 (Amtsbl. S. 364) und „Wacholderberg“ vom 1. September 1969 (Amtsbl. S. 657) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete für das Kreisgebiet Homburg (Saar)“ vom 12. Dezember 1973 (Amtsbl. S. 867 ff.) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage