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Die Gemeinden Oberlübbe, Rothenuffeln - mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Unterlübbe, Eickhorst, Hartum - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Hille, Holzhausen II - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Nordhemmern und Südhemmern werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hille.
In die Gemeinde Hille werden aus der Gemeinde Hahlen die Flurstücke Gemarkung Hahlen Flur 13 Nr. 1, 2, 5, 6, 10 bis 16, 41 bis 47, 50, 53, 54, 56, 61, 62, 63, 88 bis 94, 99 bis 104, Flur 14 Nr. 1 bis 8, 10 bis 79, 81 bis 93, 95 und 96 eingegliedert.
Das Amt Hartum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hille.
Die Gemeinden Ahlsen-Reineberg - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bröderhausen, Büttendorf, Holsen, Huchzen, Hüllhorst, Oberbauerschaft -…
Die Gemeinden Amshausen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke und Flur -, Brockhagen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Fluren - und…
Die Stadt Lübbecke - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Blasheim - mit Ausnahme der in § 9 Abs. 2 und § 10…
Die Gemeinden Appelhülsen, Darup - mit Ausnahme der in § 38 Abs. 2 Nr. 2 und § 39 Abs. 2 Nr. 1 genannten Fluren und Flurstücke -, Limbergen - mit Ausnahme der…
In die neue Gemeinde werden weiter aus der Gemeinde Wiescherhöfen (Amt Pelkum) eingegliedert die Fluren 9 bis 14 der Gemarkung Wiescherhöfen und das Flurstück…
Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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