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Die Städte Petershagen und Schlüsselburg sowie die Gemeinden Buchholz, Eldagsen, Friedewalde, Großenheerse, Hävern, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Südfelde, Bierde, Döhren, Frille, Gorspen-Vahlsen, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Jössen, Lahde, Neuenknick, Quetzen, Raderhorst, Rosenhagen, Seelenfeld, Wasserstraße, Wietersheim und Windheim werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Petershagen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Die Ämter Petershagen und Windheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Petershagen.
Die Ämter Dringenberg-Gehrden und Peckelsheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Willebadessen.
Die Stadt Werther (Westf.) und die Gemeinden Häger - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Isingdorf - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten…
Die Gemeinden Amshausen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke und Flur -, Brockhagen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Fluren - und…
Der Kreis Bielefeld und die Ämter Dornberg, Heepen und Jöllenbeck werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bielefeld.
Die Städte Niedermarsberg und Obermarsberg sowie die Gemeinden Beringhausen, Borntosten, Bredelar, Canstein, Erlinghausen, Essentho, Giershagen, Heddinghausen,…
Die Stadt Winterberg und die Gemeinden Altastenberg, Elkeringhausen, Grönebach, Hildfeld, Langewiese - mit Ausnahme des in § 18 Abs. 2 genannten Gebietsteils -,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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