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Die Stadt Hausberge a. d. Porta sowie die Gemeinden Barkhausen a. d. Porta - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Costedt, Eisbergen, Holtrup, Holzhausen a. d. Porta, Kleinenbremen, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen, Neesen - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Veltheim, Vennebeck und Wülpke werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Porta Westfalica und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Hausberge wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Porta Westfalica.
An die Stelle der Worte ,,Hausberge a. d. Porta" treten jeweils die Worte ,,Porta Westfalica".
Das Amt Halle (Westf.) wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Halle (Westf.).
Die Ämter Petershagen und Windheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Petershagen.
Der Kreis Bielefeld und die Ämter Dornberg, Heepen und Jöllenbeck werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bielefeld.
Die Stadt Werther (Westf.) und die Gemeinden Häger - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Isingdorf - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten…
Die Stadt Lübbecke - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Blasheim - mit Ausnahme der in § 9 Abs. 2 und § 10…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.