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Die Schulleiterin oder der Schulleiter beauftragt eine im bilingualen Unterricht eingesetzte Lehrkraft mit der Organisation und didaktischen Betreuung des bilingualen Zuges. Diese Lehrkraft übernimmt Aufgaben der Koordinierung, Beratung und Unterrichtsorganisation sowie die Betreuung außerunterrichtlicher Angebote. Sie berät die Schulleitung in fachdidaktischen, fachmethodischen und den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte betreffenden Fragen und koordiniert die Arbeit der vom bilingualen Unterricht betroffenen Fachkonferenzen.