BImSchG — InhaltsübersichtGesetz§ 65 BImSchG(weggefallen)Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge · Siebenter Teil § 64Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 64