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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung genannten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Kreisstadt Homburg“ vom 6. Februar 2006 (Amtsbl. 2006, S. 309) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Binnendüne nordöstlich Homburg“ (L 6610-303)