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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Kreisstadt Homburg vom 6. Februar 2006 (Amtsbl. S. 309) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bliesaue bei Beeden“ (L 6609-307)