§ 6 Abs. 1 BinSchEOArten der Eichung
Bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung bei bestimmten Schwimmebenen und die größte Tragfähigkeit festgestellt…
§ 23 BinSchEOTragfähigkeit
Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1 entspricht der Wasserverdrängung von der Leerebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit ist in Tonnen…
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre größte Tragfähigkeit mindestens 10 Tonnen beträgt,
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 NOKBefAbgVVerordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal
bei Binnenschiffen die Hälfte der im Eichschein ausgewiesenen Tragfähigkeit in Tonnen;
§ 10 Abs. 2 Nr. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt,