§ 30 Abs. 1 SeeArbGSeearbeitsgesetz
Der Reeder hat dem Besatzungsmitglied rechtzeitig den Zeitpunkt mitzuteilen, zu dem es sich an Bord einzufinden hat. Dabei ist ihm der Liegeplatz des Schiffes…
§ 20 Abs. 4 BinSchGHat der Schiffer eine Reise angetreten, so ist er verpflichtet, bis zur Beendigung der Reise und zur Entlöschung des Schiffes im Dienst zu bleiben, es sei denn,…
§ 117 Abs. 1 Nr. 2 BinSchGdie aus den Dienstverträgen herrührenden Forderungen der Schiffsbesatzung;
Art. 16 Abs. 10 32022L0993RICHTLINIE (EU) 2022/993 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet der Absätze 3 bis 9 hat der Kapitän eines Schiffes das Recht, von den Seeleuten die Leistung der Arbeitszeiten zu verlangen, die für die unmittelbare…
Art 5 Abs. 2 Nr. 1 RheinSchPersEVVerordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
die für die jeweilige Betriebsform festgesetzte Einsatzzeit eines Fahrzeugs nach § 3.10 Nummer 1 und 3 Satz 1 der Schiffspersonalverordnung-Rhein nicht…