§ 14 StTbVStraßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr evaluiert die Regelungen dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2028.
§ 6b Abs. 6 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Die Auswirkungen der Absätze 1 bis 5 werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen evaluiert. Mit der Evaluierung wird insbesondere die Wirkung im Hinblick auf…
Art. 21 Abs. 1 32019R1148Bis zum 2. Februar 2026 führt die Kommission eine Evaluierung dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen…
§ 12 TrBQVO-NRWVerordnung über die Qualifikation der Transportbegleitenden nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung in Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung ist fünf Jahre nach Inkrafttreten durch das für den Verkehr zuständige Ministerium zu evaluieren.
§ 11 NordSBefVVerordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee
Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Regelungen der Verordnung aufgrund einer Evaluierung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr…