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Diese Verordnung ist fünf Jahre nach Inkrafttreten durch das für den Verkehr zuständige Ministerium zu evaluieren.
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
Das für Bau zuständige Ministerium führt drei Jahre nach Beginn der Pflicht nach § 1 Absatz 2 eine Evaluierung dieser Verordnung durch.
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
Die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Einbeziehung der betroffenen Kreise innerhalb von…
Nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung führt das Ministerium der Justiz eine Evaluation der Regelungen durch.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Regelungen der Verordnung aufgrund einer Evaluierung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.