§ 85 Abs. 1 BinSchPersVErteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erteilt auf Antrag ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas nach Satz 2, wenn die antragstellende…
§ 17 Abs. 1 BinSchPersVBefähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
Wer als Sachkundiger oder Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) oder als Sachkundiger oder Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt tätig ist, bedarf hierfür eines…
§ 86 Abs. 3 BinSchPersVAblaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 85 Absatz 3 gilt entsprechend.
Art. 17 Abs. 3 Buchst. c 32017L2397eines Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas;
§ 56 Nr. 1 Buchst. a BinSchPersVVoraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
bei Sachkundigen für Flüssigerdgas den Vorgaben nach § 47,