§ 17 Abs. 1 BinSchPersVBefähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
Wer als Sachkundiger oder Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) oder als Sachkundiger oder Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt tätig ist, bedarf hierfür eines…
Art. 12 Abs. 5 32017L2397Abweichend von Absatz 4 dieses Artikels wird die in Artikel 6 Buchstabe d genannte besondere Berechtigung nach dem in Artikel 11 Absatz 3 genannten Muster als…
§ 46 Nr. 2 BinSchPersVErwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.
§ 134 Abs. 1 BinSchPersVGültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
Statt eines Unionsbefähigungszeugnisses nach § 17 Absatz 1, auch in Verbindung mit den Absätzen 2 und 4, ist ausreichend ein nach der…
§ 63 Abs. 2 BinSchPersVAblaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
Ein Unionsbefähigungszeugnis wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt auf Antrag verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin die Tauglichkeit nach…