§ 4 7. BinSchStrOAbweichVSiebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft.
§ 4 6. BinSchStrOAbweichVSechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft.
§ 5 8. BinSchStrOAbweichVAchte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.
§ 18 BinSchSprFunkVVerordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
§ 11 Abs. 1 BinSchSiVVerordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.