7. BinSchStrOAbweichV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 7. BinSchStrOAbweichVInkrafttreten, AußerkrafttretenSiebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung § 3Anhang Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft. § 3Anhang