§ 2 Abs. 1 WiStrG 1954Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Handlungen begeht, wenn die Tat ihrem Umfang und ihrer Auswirkung…
§ 3 Abs. 1 WiStrG 1954Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Ordnungswidrig handelt, wer in anderen als den in den §§ 1, 2 bezeichneten Fällen vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über oder einer auf Grund…
§ 24 Abs. 2 QEWVVerordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren…
§ 26 Abs. 2 FinVermVVerordnung über die Finanzanlagenvermittlung
Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 2 Nummer 9 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in…
§ 82 Abs. 4 Nr. 2 AWVAußenwirtschaftsverordnung
entgegen Artikel 1zb Absatz 1, Artikel 1zd Absatz 1 oder Artikel 1zf Absatz 1 eine dort genannte Transaktion tätigt,